Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Vollzitat: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das durch Artikel 6 Absatz 10 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist
Unsere Hinweispflicht nach BattG.
Altbatterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll, Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Sie können die Akkus oder Batterien nach vollständiger Entladung an unsere Firmenadresse zurückgeben.
Airless Experts
Schwalbenweg 29
91126 Schwabach
Bei Zusendung per Post oder Paketdienst bitten wir um ausreichende Frankierung und die Batteriepole mit einen Isolierband abzukleben um Kurzschlüsse zu vermeiden.